Nutzungsreglement Hobbywerkstatt RusWärch

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Allgemeines

  • Jede Werkstattbenützung wird mit dem Eintrag ins Logbuch dokumentiert.
  • Arbeitsplätze und Maschinen sind gereinigt und aufgeräumt zu hinterlassen.
  • Handmaschinen bitte direkt nach Gebrauch an den Ursprungsort zurücklegen.
  • Nutzer:innen bringen das zur Projektumsetzung benötigte Material selbst mit. Von der Werkstatt zur Verfügung gestelltes Material kann benützt werden (Beiträge in die Vereinskasse helfen das Angebot zu erhalten, ev. sogar zu erweitern).
  • Verbleibende Restmaterialien sind von den Nutzer:innen zu entsorgen.
  • Die Lagerung von unfertigen Werkstücken ist bei beschränktem Platzangebot nur in Absprache mit einem Werkstattcoach möglich. Eine Beschriftung (mit Name, Vorname, Datum der Einlagerung) ist obligatorisch. Der Verein haftet nicht für Verlust und Beschädigung von im „Depotkasten“ gelagerten Werkstücken.
  • In der Werkstatt gilt Rauchverbot und feuergefährliche Arbeiten sind strikte untersagt.
  • Lösungsmitteldämpfe sind in der Werkstatt zu vermeiden.
  • Farben und Öle dürfen weder in der Werkstatt noch im Depotbereich gelagert werden. Damit getränkte Lappen/Pinsel sind am Ende der Nutzung nach Hause zu nehmen und korrekt zu entsorgen.

Sicherheit, Haftung, Versicherungen

  • Die eigene Sicherheit und diejenige der Mitnutzer:innen stehen im RusWärch an erster Stelle. Entsprechend arbeiten wir auch nie unter Zeitdruck, handeln nach dem Motto „bei Gefahr stopp, Gefahr beseitigen, weiterarbeiten“.
  • Die Nutzung der Werkstatt erfolgt auf eigenes Risiko. Die Unfallversicherung ist Sache der Werkstattnutzenden.
  • Eine Privathaftpflichtversicherung der Nutzer ist empfohlen (Schädigung von Drittpersonen).
  • Der Verein RusWärch ist für den Unterhalt der Werkstatt inkl. Funktionsfähigkeit der Werkzeuge und Maschinen verantwortlich.
  • Der Verein stellt Gehörschutz, Schutzbrillen, Atemmasken und eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung.
  • Alle Nutzer:innen machen vor Inbetriebnahme der Maschinen/Handwerkzeuge selbstständig einen kurzen Intaktheits-Check (Kabel, Stecker, Gehäuse, Steckdosen, freie Lüftungschlitze).
  • Maschinen und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Defekten sind von allen Nutzer:innen mittels Etikette zu markieren. Das Deponieren von mangelhafter mobiler Werkstatteinrichtung im markierten Abteil des Eingangsdesks und das Ausfüllen des Defekt-Formulars auf der Homepage gehört zur Pflicht der Nutzer:innen.
  • Die im Sicherheitskurs erhaltenen (auch auf der Homepage und physisch in der Werkstatt verfügbaren) Instruktionen sind von allen Nutzer:innen einzuhalten.

Werkstattnutzung für Mitglieder

  • Mitglieder welche den an der GV festgelegten Jahresbeitrag bezahlt und den Einfüh-rungs-/Sicherheitskurs besucht haben, benutzen die Werkstatt eigenständig mit den nachfolgenden Einschränkungen:

Lärmemissionen in und ausserhalb der Werkstatt sind an allen Wochentagen von 21:00 bis 07:00 Uhr und von 12:00-13:00, zudem an Sonntagen sowie an allgemeinen und kantonalen Feiertagen strikte zu vermeiden (d.h. nur ruhiges Werken während diesen Zeiten).

Eine individuelle Werkstattnutzung ist an Repair Café – Samstagen (Daten auf der Homepage RusWärch) bis 14 Uhr und an den vom Vorstand für Institutionen und Vereine zur Verfügung gestellten Zeiten (Daten auf der Homepage RusWärch) nicht erlaubt.

  • Der zum Öffnen des Schlüsselsafes kommunizierte Code darf KEINER weiteren Person mitgeteilt werden.
  • Nach dem Öffnen der Türe durch das erste Mitglied BITTE den Schlüssel beim Eingang an den Haken hängen (im Hosensack verstaut ist Ärger für die Schliessenden vorpro-grammiert J).
  • Das Mitglied welches die Werkstatt als letzte Person verlässt, ist verantwortlich für das Ausschalten des Hauptschalters der grossen Maschinen und der Akku-Ladegerät-Leisten (im Maschinenwagen), das Löschen aller Lichter, das Schliessen der Eingangstüre und die Deponierung des Schlüssels im Schlüsselsafe.

Nichtmitglieder

  • Können die Werkstatt während den betreuten Öffnungszeiten benützen.  
  • Die Anweisungen der während diesen Zeiten anwesenden Coaches sind zu befolgen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Sicherheits-/Verhaltensregeln der Werkstatt.
  • Eine Benützung der mit roten Punkten markierten Maschinen ist nur nach absolviertem Sicherheitskurs erlaubt. Arbeitsschritte an diesen Maschinen können an Coaches delegiert werden (10.- / halbe Maschinenstunde zHd. der Vereinskasse ist dabei erwünscht aber freiwillig).
  • Nichtmitglieder bezahlen am Ende ihrer Werkstattnutzung beim Werkstatt-Coach die kostendeckende Benutzungsgebühr via TWINT zHd. des Vereins wie am Desk definiert (derzeit 10.-/2 Stunden, Anpassungen nach Kostenentwicklung vorbehalten).
  • ANMERKUNG: Ein Mitbringen von volljährigen oder nicht volljährigen Gästen (Nichtmitgliedern) ist auch unter Verantwortungsübernahme durch das mitbringende Vereinsmitglied derzeit explizit NICHT erlaubt (wird allenfalls zukünftig nach juristischer Klärung der diesbezüglichen Vereinshaftung möglich, eine Änderung würde den Mitgliedern mitgeteilt).